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KI-Überwachung in Thüringen: Digitalcourage warnt vor neuem Polizeigesetz

Das geplante Thüringer Polizeiaufgabengesetz sieht KI-gestützte Verhaltensanalyse, biometrische Gesichtserkennung und Palantir-artige Datenanalyse vor. Digitalcourage und ein wachsendes Bündnis warnen vor den Folgen für Grundrechte und Demokratie.

Thüringen steht vor einer massiven Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse. Die Brombeer-Koalition aus CDU, SPD und BSW plant eine Novelle des Polizeiaufgabengesetzes, die KI-gestützte Verhaltensanalyse im öffentlichen Raum, biometrische Gesichtserkennung mit Internetdaten und Palantir-artige Massendatenauswertung ermöglichen soll. Digitalcourage hat nun eine umfassende Stellungnahme vorgelegt – mit klaren roten Linien. Gleichzeitig formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand.

Kurzantwort

Das geplante Thüringer Polizeiaufgabengesetz sieht KI-gestützte Verhaltensanalyse, biometrische Gesichtserkennung und Palantir-artige Datenanalyse vor. Digitalcourage und ein wachsendes Bündnis warnen vor den Folgen für Grundrechte und Demokratie. Kurz gesagt: ki praxis ist vor allem dann relevant, wenn du schnell verstehen willst, was konkret dahinter steckt, welche Grenzen es gibt und welche Entscheidung daraus folgt. Die Details, Quellen und Einschränkungen stehen in den folgenden Abschnitten.

Was im Thüringer Polizeiaufgabengesetz geplant ist

Die Brombeer-Koalition unter Innenminister Georg Maier (SPD) hat im Dezember 2025 den Entwurf für das „Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes" offiziell in den Landtag eingebracht. Das Papier mit der Drucksache 8/2478 umfasst ein Bündel neuer Überwachungsinstrumente, die in ihrer Gesamtheit einen qualitativen Sprung in der deutschen Polizeigesetzgebung bedeuten würden.

Im Kern geht es um drei neue Befugnisse, die besonders weit in Grundrechte eingreifen. Erstens: eine KI-gestützte Verhaltensanalyse bei Videoaufnahmen im öffentlichen Raum, geregelt in Paragraph 33a des Entwurfs. Zweitens: die biometrische Identifizierung von Personen über frei zugängliche Internetdaten – also eine Art polizeiliche Gesichtersuchmaschine, die öffentlich verfügbare Fotos und Videos nach biometrischen Merkmalen durchforstet, festgehalten in Paragraph 43a. Und drittens: eine automatisierte, Palantir-artige Zusammenführung und Analyse großer Datenbestände aus unterschiedlichen Quellen nach Paragraph 40a.

Hinzu kommen elektronische Fußfesseln als präventivpolizeiliche Maßnahme, der erweiterte Einsatz von Tasern sowie weitreichende Meldeauflagen und Aufenthaltsbeschränkungen. Die Landesregierung rahmt das Gesetz vor allem mit dem Argument des Opferschutzes und der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Doch der tatsächliche Anwendungsbereich geht weit darüber hinaus.

Digitalcourage: Drei Problemfelder im Fokus

Digitalcourage hat Anfang Juni 2026 im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens des Thüringer Landtags eine detaillierte Stellungnahme eingereicht und öffentlich gemacht. Der Bürgerrechtsverein, der sich seit 1987 für Grundrechte und Datenschutz engagiert, konzentriert sich darin auf die drei besonders kritischen Teile des Entwurfs.

Verhaltensscanner: Wenn die Kamera Verdacht produziert

Der geplante Paragraph 33a markiert einen Wendepunkt in der polizeilichen Videoüberwachung. Bisher dokumentierten Kameras das Geschehen im öffentlichen Raum. Künftig sollen sie es maschinell bewerten. Software soll Verhaltensmuster erkennen, die auf eine Gefahrensituation oder Straftat hindeuten könnten. Wird ein solches Muster erkannt, soll sogar eine automatisierte Nachverfolgung der betroffenen Personen mit weiteren Kameras möglich sein.

Digitalcourage weist auf mehrere fundamentale Probleme hin. Zunächst die technische Unzuverlässigkeit: Eine Umarmung kann für einen Algorithmus wie ein Angriff aussehen. Ein High-Five kann als Ohrfeige klassifiziert werden. Eine hektische Bewegung kann eine Gefahr anzeigen – oder schlicht bedeuten, dass jemand einem Bus hinterherrennt.

Das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) hat schon 2019 festgestellt, dass die Mehrheit der untersuchten Gesichtserkennungsalgorithmen demografische Unterschiede aufweist. Besonders asiatische, Schwarze und indigene Personen wurden deutlich häufiger falsch identifiziert als weiße Personen. Diese Erkenntnisse lassen sich auf Verhaltensanalyse übertragen, die mit ähnlichen Trainingsdaten und methodischen Ansätzen arbeitet.

„Solche Systeme sind technisch nicht neutral oder verlässlich", heißt es in der Stellungnahme. „Ein falscher Alarm ist im polizeilichen Kontext nie harmlos. Er kann zu Kontrollen, Einschüchterung, Stigmatisierung und gefährlichen Einsatzsituationen führen."

Hinzu kommt: Der behauptete Sicherheitsgewinn ist schlecht belegt. Eine Meta-Analyse zur klassischen Videoüberwachung über 40 Jahre, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Criminology & Public Policy", zeigt insgesamt nur begrenzte Effekte. Die deutlichsten Wirkungen finden sich bei Parkplätzen und Eigentumsdelikten – nicht bei der Verhinderung von Gewalt im öffentlichen Raum.

Die Vorstellung, KI-gestützte Videoüberwachung könne zuverlässig Straftaten verhindern, bezeichnet Digitalcourage als „Sicherheitstheater: technisch aufwendig, grundrechtlich teuer und hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens hoch spekulativ". Im baden-württembergischen Mannheim wird ein Verhaltensscanner bereits seit 2018 getestet. Laut Recherchen von netzpolitik.org konnte die Polizei dort keinen einzigen benennbaren Fall nennen, in dem das System eine Ermittlung unterstützt hätte.

Besonders schwer wiegt das Argument der abschreckenden Wirkung auf demokratische Teilhabe. Das Deutsche Institut für Menschenrechte verweist in einer umfangreichen Analyse auf „erhebliche rechtliche und ethische Fragen" und warnt vor umfassender Profilbildung, wenn Personen über verschiedene Orte und Zeitpunkte hinweg immer wieder erkannt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Glukhin gegen Russland den Einsatz von Gesichtserkennung gegen einen friedlichen Demonstranten als besonders eingriffsintensiv bewertet und als nicht notwendig in einer demokratischen Gesellschaft beanstandet.

Gesichtersuchmaschine: Wenn jedes Urlaubsfoto zur Fahndungsdatei wird

Paragraph 43a des Entwurfs sieht vor, dass die Polizei öffentlich zugängliche Internetdaten – Fotos, Videos, Sprachaufnahmen – biometrisch durchsuchen darf. Das klingt technisch abstrakt, hat aber konkrete Konsequenzen: Jedes Gruppenfoto auf einer Vereinsseite, jedes Urlaubsbild auf Instagram, jede Aufnahme von einer Demonstration könnte Teil eines polizeilichen Abgleichs werden.

Digitalcourage macht deutlich: „Öffentlich im Internet bedeutet nicht frei zur biometrischen Polizeidurchsuchung. Es macht einen Unterschied, ob ein Bild von Menschen betrachtet werden kann oder ob es automatisiert vermessen, indexiert und polizeilich durchsuchbar gemacht wird."

Ein von AlgorithmWatch beauftragtes technisches Gutachten von Professor Dirk Lewandowski kommt zudem zu einem praktisch relevanten Schluss: Ein biometrischer Abgleich mit Bildern aus dem Internet funktioniert ohne Datenbanklogik nicht. Bilder müssten gesammelt, vorverarbeitet, indexiert und für spätere Suchen strukturiert werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat dies in einer Ausarbeitung vom Januar 2026 bestätigt.

Damit steht der geplante Paragraph 43a im direkten Konflikt mit europäischem Recht. Der AI Act der EU verbietet in Artikel 5 ausdrücklich, „Datenbanken für die Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen zu erstellen oder zu erweitern". Was der Thüringer Gesetzentwurf vorsieht, läuft technisch und praktisch genau darauf hinaus – ein Konflikt, den der Landesgesetzgeber nicht ignorieren sollte.

Palantir-artige Datenanalyse: Der gläserne Bürger per Mausklick

Der dritte zentrale Kritikpunkt betrifft Paragraph 40a, der eine anlassbezogene automatisierte Datenanalyse nach dem Vorbild der umstrittenen Palantir-Software ermöglichen soll. Das Prinzip: Daten aus verschiedenen polizeilichen Quellen werden zusammengeführt, verknüpft, analysiert und in polizeiliche Handlungsoptionen übersetzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2023 die entsprechenden Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Es stellte klar, dass automatisierte Datenanalyse einen eigenständigen Grundrechtseingriff darstellt und nur unter sehr strengen und engen Grenzen denkbar ist. Genau diese verfassungsgerichtlichen Leitplanken sieht Digitalcourage im Thüringer Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat in einer Stellungnahme zur polizeilichen Analysesoftware VeRA beschrieben, wie unterschiedliche polizeiliche und externe Datenbanken angebunden, zusammengeführt und ausgewertet werden können. Betroffen seien keineswegs nur Beschuldigte, sondern auch Daten von Opfern, Zeugen, Hinweisgebern und anderen unbeteiligten Dritten.

Digitalcourage warnt vor einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo polizeiliche Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt."

International lässt sich beobachten, wohin solche Infrastrukturen führen können. Recherchen von WIRED und dem Guardian zeigen, wie die US-Einwanderungsbehörde ICE Palantir-Systeme nutzt, um Daten aus Polizeidatenbanken, Visa-Registern, Fahrzeugdaten und Social-Media-Bezügen zusammenzuführen und für Razzien und Abschiebungen einzusetzen. Ein Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte dokumentiert ähnliche Instrumente im Iran zur Kontrolle von Frauen im öffentlichen Raum.

Digitalcourage betont, dass es nicht darum geht, Thüringen mit dem Iran oder den USA gleichzusetzen. Aber: „Demokratische Grenzüberschreitungen werden nicht erst dann problematisch, wenn der Endzustand erreicht ist. Freiheitsfeindliche Systeme fallen nicht plötzlich vom Himmel. Sie werden schrittweise eingeführt, jeweils mit einem guten Zweck legitimiert."

ki praxis – Illustration 2

Das politische Kalkül: Warum Thüringen besonders gefährdet ist

Die Stellungnahme von Digitalcourage hebt einen Punkt hervor, der weit über die technische und rechtliche Kritik hinausgeht: die spezifische politische Situation in Thüringen. Die AFD kommt dort in aktuellen Umfragen auf 39 Prozent. Die Brombeer-Koalition hat keine eigene Mehrheit, sondern ist auf Stimmen der Linken angewiesen – was theoretisch eine Chance für zivilgesellschaftlichen Druck eröffnet.

Die Machtarithmetik im Landtag

Die CDU-BSW-SPD-Koalition verfügt im Erfurter Landtag über exakt 44 von 88 Sitzen. Bei Abwesenheit eines einzelnen Koalitionsabgeordneten kippt die Mehrheit. Diese Konstellation zwingt die Regierung zu Geschlossenheit – und macht sie gleichzeitig angreifbar für organisierte Opposition. In anderen Bundesländern mit klaren Mehrheitsverhältnissen wurden vergleichbare Polizeigesetze weitgehend geräuschlos durchgewinkt. In Thüringen ist das anders.

Die Linke als Oppositionsfraktion hat sich früh positioniert und bringt ihre Ablehnung mit detaillierten fachlichen Argumenten vor. Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion und Mitglied im Innenausschuss, warnte bei einer Veranstaltung im Mai 2026 in Saalfeld: „Die Brombeer-Koalition will mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz massive Grundrechtseingriffe ermöglichen." Ihre Fraktion sieht in dem Gesetzentwurf einen Schritt „in Richtung eines Überwachungsstaates".

Ein Gesetz mit Vorgeschichte: Was andere Bundesländer schon haben

Thüringen ist kein Einzelfall. Bayern hat 2018 sein Polizeiaufgabengesetz verschärft, Hessen und Hamburg folgten mit Regelungen zur automatisierten Datenanalyse – die das Bundesverfassungsgericht 2023 kassierte. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben in den letzten Jahren jeweils eigene Verschärfungen beschlossen. In Mannheim wird seit 2018 ein KI-Verhaltensscanner getestet, in Hamburg läuft ein Folgeprojekt im Wirkbetrieb.

Das Besondere an Thüringen ist die Kombination: Verhaltensscanner, biometrische Internetsuche und Palantir-artige Datenanalyse in einem Gesetzespaket – und das unter den politischen Vorzeichen einer autoritär erstarkenden Opposition. Nirgendwo sonst in Deutschland sind die demokratischen Risiken neuer Überwachungsbefugnisse so konkret absehbar wie hier.

Die Fußfessel-Debatte: Sicherheitsversprechen oder trügerische Hoffnung?

Ein Detail der geplanten Novelle illustriert das grundsätzliche Problem. Die elektronische Fußfessel soll nach dem Willen der Landesregierung präventiv eingesetzt werden – also gegen Menschen, die nicht einmal wegen einer Straftat verurteilt wurden. Betroffene könnten für bis zu drei Monate rund um die Uhr geortet werden. Anders als beim sogenannten spanischen Modell, bei dem gefährdete Frauen ein eigenes Warngerät erhalten, sah der ursprüngliche Entwurf vor, dass der Alarm ausschließlich bei einer Polizeidienststelle eingeht.

Die Linke hat vorgerechnet, was das in der Praxis bedeutet: In einem Flächenlandkreis mit rund 1.000 Quadratkilometern und zwei Streifenwagen kann es eine halbe Stunde dauern, bis Einsatzkräfte nach einem Alarm vor Ort sind. Die betroffene Frau wäre in dieser Zeit ahnungslos der Gefahr ausgesetzt. Erst auf Druck der Linken wurde ein Informationsmodul für Betroffene ergänzt. Das ursprüngliche Versäumnis zeigt, dass der Opferschutz weniger im Zentrum der gesetzgeberischen Überlegungen stand, als die öffentliche Kommunikation vermuten lässt.

„Es ist politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen das Verhalten von Personen automatisiert bewertet und im öffentlichen Raum verfolgt werden können", argumentiert Digitalcourage mit Blick auf mögliche künftige Machtverhältnisse. Die geschaffenen Befugnisse könnten morgen von einer autoritären Regierung genutzt werden – etwa um Klimaaktivisten elektronische Fußfesseln anzulegen, Gewerkschaftern die Teilnahme an Streiks zu erschweren oder Demonstranten per Drohne massenhaft zu identifizieren.

Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Links-Fraktion, sagte gegenüber netzpolitik.org: „Wir lehnen Technologien wie Verhaltensscanner, Gesichtersuchmaschinen und Datenanalyse nach Palantir-Art ab und können uns auch eine Zustimmung zu solchen Technologien nicht wirklich vorstellen." Die Linke hat bereits 100 Fragen zum Gesetz eingereicht und die Kontaktdaten von 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen gesammelt, die Expertinnen und Experten für die Anhörungen entsenden könnten.

Das „zarte Pflänzchen Widerstand"

Während in anderen Bundesländern Polizeigesetze mit KI-Überwachungsbefugnissen bereits verabschiedet wurden, ohne dass nennenswerter Protest aufkam, formiert sich in Thüringen ungewöhnlicher Widerstand. Zwei junge Menschen – Alexis und David, 28 und 26 Jahre alt – haben eine Kampagne gegen das neue Polizeigesetz gestartet. Beide sind Nachwuchs-Juristinnen und Antifaschistinnen. Sie haben das Bündnis „ThürPAG stoppen!" gegründet, eine Website aufgesetzt, Social-Media-Kanäle bespielt und halten Vorträge in Städten wie Erfurt, Jena, Ilmenau und Hildburghausen.

Ihr Kalkül: Anders als in anderen Bundesländern ist das Gesetz in Thüringen nicht automatisch durchgewinkt. Die hauchdünne Mehrheitsarithmetik im Landtag – die Koalition hat exakt die Hälfte der Sitze – macht jede Stimme wichtig. Wenn die Linke geschlossen ablehnt, kommt es auf jedes einzelne Regierungsmitglied an. Und hier setzt der zivilgesellschaftliche Druck an.

Das Bündnis hat eine Petition auf der Plattform Campact gestartet, die zur Unterzeichnung aufruft. Parallel dazu läuft das parlamentarische Anhörungsverfahren, in dem neben Digitalcourage zahlreiche weitere Organisationen ihre Kritik formulieren können.

Opferschutz als politisches Feigenblatt

Ein wiederkehrendes Muster in der Debatte ist die argumentative Verknüpfung von Überwachungsbefugnissen mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt. Die Landesregierung stellt die Novelle als Maßnahme für mehr Sicherheit dar, insbesondere für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt. Digitalcourage tritt dieser Argumentation entschieden entgegen – ohne die Ernsthaftigkeit des Problems zu bestreiten.

„Verhaltensscanner, biometrische Internetsuche und automatisierte Datenanalyse sind keine punktgenauen Instrumente zum Schutz Betroffener häuslicher oder sexualisierter Gewalt, sondern breite Kontrollwerkzeuge mit allgemeiner Reichweite", heißt es in der Stellungnahme. Wer Menschen wirklich schützen wolle, müsse in Beratung, Frauenhäuser, psychosoziale Hilfe und Prävention investieren. Überwachungstechnik ersetze das nicht.

Die Linke hat diesen Punkt ebenfalls scharf kritisiert. In ihrer ausführlichen Stellungnahme weist sie darauf hin, dass die Fußfessel-Regelung im ursprünglichen Entwurf nicht einmal ein Warnmodul für betroffene Frauen vorsah – der Alarm wäre ausschließlich bei einer Polizeidienststelle eingegangen. Erst auf Druck der Linken wurde nachgebessert. Auch die Gesetzesbegründung mache deutlich, dass die Fußfessel von Anfang an nicht auf den Schutz von Frauen beschränkt werden sollte, sondern auch gegen vermeintlich „gewaltbereite Extremisten" konzipiert sei.

Fünf rote Linien für den Rechtsstaat

Digitalcourage fordert den Thüringer Landtag auf, die kritischen Regelungen aus dem Entwurf zu streichen und formuliert fünf rote Linien: Keine KI-gestützte Verhaltensanalyse im öffentlichen Raum. Keine biometrische Identifizierung über öffentlich zugängliche Internetdaten. Keine Palantir-artige Massenverknüpfung polizeilicher Datenbestände. Keine biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Keine Schleppnetzlogik gegen Hunderttausende Unbeteiligte.

Diese Forderungen seien kein technikfeindlicher Sonderweg, betont der Verein. Sie stünden im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und mit der europäischen Regulierung besonders gefährlicher KI-Praktiken. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen."

Die vom Max-Planck-Institut 2025 vorgelegte Pilotstudie zur Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland hat mehr als 3.200 gesetzliche Überwachungsbefugnisse ausgewertet und kommt zu dem Befund, dass das sicherheitsrechtliche Befugnisgeflecht bereits jetzt hoch komplex und kaum noch demokratisch überschaubar ist. Jede neue Kameraanalyse, jede neue Datenverknüpfung, jede neue biometrische Identifizierung kommt zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu und macht es undurchschaubarer.

Die europäische Dimension: Was der AI Act verbietet

Der Thüringer Gesetzentwurf bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Die KI-Verordnung der EU, der AI Act, trat 2024 in Kraft und enthält in Artikel 5 eine Liste verbotener KI-Praktiken. Dazu gehören ausdrücklich KI-Systeme zur Vorhersage kriminellen Verhaltens allein auf Grundlage von Profiling, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum sowie die Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Internetbildern.

Mehrere der im ThürPAG-Entwurf vorgesehenen Befugnisse berühren diese Verbote direkt. Wenn der Paragraph 43a auf einen biometrischen Internetabgleich zielt, der technisch ohne den Aufbau durchsuchbarer Datenbestände nicht praktikabel ist, dann läuft das auf genau das hinaus, was der AI Act untersagt. Das ist kein juristischer Zufall, sondern Ausdruck der Erkenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass bestimmte KI-Praktiken schon ihrer Natur nach Grundrechte gefährden.

Der European Data Protection Board und der European Data Protection Supervisor haben bereits 2021 in einer gemeinsamen Stellungnahme gewarnt, dass biometrische Identifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen die berechtigte Erwartung beschädigt, sich dort anonym bewegen zu können. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit würden direkt beeinträchtigt.

Auch das Bundesverfassungsgericht kennt diese Dynamik seit Jahrzehnten. Bereits im Volkszählungsurteil von 1983 warnte es vor sogenannten „Chilling Effects": Menschen verändern ihr Verhalten, wenn sie nicht mehr wissen können, wer was wann über sie speichert. Genau dieser Effekt droht, wenn Kameras im öffentlichen Raum nicht mehr nur aufzeichnen, sondern maschinell bewerten und nachverfolgen.

Was Bürger jetzt tun können

Die laufende Gesetzesdebatte bietet mehrere konkrete Möglichkeiten, sich zu beteiligen. Die Petition des Bündnisses „ThürPAG stoppen!" auf der Plattform Campact steht zur Unterzeichnung offen. Sie fordert die Landesregierung auf, die kritischen Überwachungsbefugnisse aus dem Entwurf zu streichen. Solche Petitionen haben zwar keine bindende Wirkung, erhöhen aber den öffentlichen Druck auf Abgeordnete, die um ihre Wiederwahl besorgt sind – in Thüringen mit seinen knappen Mehrheiten ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Die lokalen Vortragsveranstaltungen des Bündnisses in Erfurt, Jena, Ilmenau und Hildburghausen bieten Gelegenheit, sich direkt zu informieren und mit Aktiven zu vernetzen. Die Website thuerpagstoppen.noblogs.org bündelt Informationen, Materialien und Termine. Auch Digitalcourage stellt auf seiner Themenseite zu Polizeigesetzen kontinuierlich aktualisierte Hintergründe bereit.

Darüber hinaus können Bürger ihre Landtagsabgeordneten direkt kontaktieren – per Brief, E-Mail oder in Sprechstunden. In einer Legislaturperiode mit hauchdünnen Mehrheiten kann jeder einzelne Abgeordnetenbrief den Unterschied machen, ob eine Fraktionsdisziplin hält oder bröckelt. Die Stellungnahme von Digitalcourage mit ihren detaillierten Fußnoten und Quellen bietet dafür eine fachlich fundierte Argumentationsgrundlage.

Was jetzt passiert

Der Gesetzentwurf durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren im Thüringer Landtag. Nach dem Anhörungsverfahren, in dem Sachverständige und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Stellungnahmen abgeben konnten, wird der Entwurf im Innenausschuss beraten. Eine Verabschiedung noch im Jahr 2026 ist das erklärte Ziel der Landesregierung.

Ob der Widerstand das Gesetz in seiner jetzigen Form verhindern oder zumindest entschärfen kann, ist offen. Sicher ist: Die Debatte um KI-Überwachung wird nicht in Thüringen enden. Was dort beschlossen wird, könnte Signalwirkung für andere Bundesländer haben – so wie die restriktive Handhabung in Thüringen bisher Signalwirkung für den zivilgesellschaftlichen Widerstand hat. Die Frage, die Digitalcourage stellt, geht über den Einzelfall hinaus: „Wollen wir in einer Demokratie leben, in der Menschen sich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne permanent bewertet zu werden?"


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Quellen

ki praxis – Illustration 3

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