Es ist Januar 2026, und irgendwo in einem Berliner Ministerium liegt ein Gesetzentwurf, der das Leben von über 80 Millionen Menschen grundlegend verändern könnte. Ohne dass die meisten davon wissen. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Du hast den Begriff vielleicht schon einmal gehört, irgendwo zwischen Nachrichtenmeldung und Feierabendbier. Aber was steckt eigentlich dahinter, wenn der Staat verlangt, dass dein Telekommunikationsanbieter monatelang speichert, wann du wen angerufen hast, von wo aus du online gegangen bist und welche Funkzelle dein Handy gerade benutzt hat?
Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat im Januar 2026 eine ausführliche Stellungnahme zum neuen Gesetzentwurf eingereicht. Es ist nicht das erste Mal, dass sie das tut. Und es wird wahrscheinlich nicht das letzte Mal sein. Denn die Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie ein Zombie der deutschen Rechtsgeschichte: Man kann sie für tot erklären, aber sie steht immer wieder auf. Warum das so ist, welche Argumente Digitalcourage vorbringt und was der Europäische Gerichtshof dazu schon mehrfach gesagt hat. Darum geht es hier.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Vorratsdatenspeicherung eigentlich?
- Der Zombie der deutschen Netzpolitik: eine kurze Geschichte
- Die Digitalcourage-Stellungnahme: Kernargumente
- Quick Freeze: die Alternative, die keine sein will
- Was der EuGH wirklich gesagt hat
- Was bedeutet das für dich ganz konkret?
- Wie geht es weiter mit dem Gesetzentwurf?
- FAQ
- Fazit
Kurzantwort
Die Bundesregierung plant einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Digitalcourage hat Stellung bezogen: Argumente, Rechtslage und die Grundrechtsfragen im Überblick. Kurz gesagt: stellungnahme zur geplanten vorratsdatenspeicherung ist vor allem dann relevant, wenn du schnell verstehen willst, was konkret dahinter steckt, welche Grenzen es gibt und welche Entscheidung daraus folgt. Die Details, Quellen und Einschränkungen stehen in den folgenden Abschnitten.
Was ist Vorratsdatenspeicherung eigentlich?
Stell dir vor, die Post würde jeden Briefumschlag, den du verschickst oder bekommst, sechs Monate lang fotografieren und in einem Kellerarchiv ablegen. Nicht den Inhalt. Nur den Umschlag. Absender, Empfänger, Datum, Uhrzeit. Vielleicht noch den Standort des Briefkastens und die ungefähre Route, die der Brief genommen hat.
Genau das ist Vorratsdatenspeicherung. Nur für die digitale Kommunikation. Dein Telefonanbieter, dein Internetprovider, sie alle sollen verpflichtet werden, sogenannte Verkehrsdaten für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Nicht die Inhalte deiner Gespräche oder E-Mails, sondern die Metadaten: Wer hat wann mit wem wie lange kommuniziert? Welche IP-Adresse hattest du zu einem bestimmten Zeitpunkt? In welcher Funkzelle befand sich dein Handy?
Das klingt erst einmal abstrakt. Aber aus diesen Metadaten lässt sich ein erstaunlich detailliertes Bild deines Lebens zeichnen. Mit wem du dich regelmäßig triffst. Oder eben nicht. Wann du zu Hause bist und wann nicht. Ob du einen Arzttermin in der Stadt hast oder nur beim Bäcker um die Ecke warst. Ein Forscherteam der Stanford University hat schon 2014 gezeigt, dass aus Telefonmetadaten innerhalb weniger Wochen sensible Informationen wie medizinische Zustände, religiöse Praktiken oder außereheliche Beziehungen ableitbar sind (MetaPhone-Studie von Mayer und Mutchler, später durch weitere Untersuchungen bestätigt).
Der Unterschied zum Briefumschlag: Die Menge an Metadaten, die ein moderner Mensch täglich produziert, ist um Größenordnungen höher. Jeder Klick, jeder Anruf, jede Bewegung mit dem Smartphone in der Tasche erzeugt Datenspuren. Und genau diese Spuren sollen nun pauschal gespeichert werden. Für alle, auf Vorrat, ohne konkreten Anlass.
Der Zombie der deutschen Netzpolitik: eine kurze Geschichte
Die Vorratsdatenspeicherung hat in Deutschland eine lange und komplizierte Geschichte. Es gab drei ernsthafte Anläufe, sie gesetzlich zu verankern. Und ebenso viele gerichtliche Niederlagen.
Der erste Versuch datiert auf 2006, als die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Regelung 2010 als verfassungswidrig. Zu schwerwiegend der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, zu wenig Schutz für die gespeicherten Daten. 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die zugrundeliegende EU-Richtlinie für ungültig – eine wegweisende Entscheidung.
Trotz dieses Urteils wagte die Politik neue Anläufe. Ein zweiter Versuch, das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" von 2015, wurde zunächst ausgesetzt, dann für europarechtswidrig erklärt und schließlich Ende 2019 endgültig vom Bundesverwaltungsgericht für unanwendbar erklärt. Die Begründung war jedes Mal dieselbe: Die anlasslose Massenspeicherung sämtlicher Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung verstößt gegen die Grundrechtecharta der EU.
Und jetzt, 2026, liegt wieder ein Entwurf auf dem Tisch. Du könntest dich fragen: Warum eigentlich? Die Antwort ist so simpel wie ernüchternd: Weil die Politik unter Druck steht. Sicherheitsbehörden argumentieren, dass sie ohne gespeicherte Verkehrsdaten bei der Verfolgung schwerer Straftaten und terroristischer Gefährdungen blind seien. Und nach jedem Anschlag, nach jeder aufgedeckten Missbrauchsserie wird die Forderung lauter. Dass Gerichte die Regelung immer wieder kassiert haben, ändert nichts an diesem Reflex.

Die Digitalcourage-Stellungnahme: Kernargumente
Digitalcourage hat im Januar 2026 eine umfangreiche Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf eingereicht. Der Verein, der seit über 30 Jahren für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter kämpft, bringt darin mehrere gewichtige Argumente gegen die geplante Regelung vor.
Das zentrale Argument ist die anlasslose Massenspeicherung. Digitalcourage betont, dass es hier nicht um gezielte Überwachung einzelner Verdächtiger geht, sondern um die pauschale Erfassung der gesamten Bevölkerung. Jede Person, die in Deutschland ein Telefon benutzt oder ins Internet geht, würde erfasst. Unabhängig davon, ob sie jemals mit einer Straftat in Verbindung gebracht wurde. Aus grundrechtlicher Perspektive ist das ein fundamentaler Unterschied zur gezielten Ermittlung in einem konkreten Verdachtsfall.
Ein zweites zentrales Argument betrifft die abschreckende Wirkung auf die Kommunikationsfreiheit. Digitalcourage verweist auf das sogenannte Chilling-Effect-Phänomen: Menschen passen ihr Verhalten an, wenn sie wissen oder befürchten, dass ihre Kommunikation überwacht und gespeichert wird. Wer sich für eine unbequeme politische Meinung engagiert, wer eine Whistleblower-Hotline anruft, wer sich zu einer Selbsthilfegruppe begibt — all diese Menschen könnten sich eingeschüchtert fühlen. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat diesen Effekt in seiner Rechtsprechung als reale Gefahr anerkannt und darauf hingewiesen, dass eine freie demokratische Gesellschaft auf unbefangener Kommunikation beruht.
Drittens argumentiert Digitalcourage mit der fehlenden Wirksamkeit. Es gebe keine belastbaren Belege dafür, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote bei schweren Straftaten signifikant erhöht. Studien aus Ländern mit vergleichbaren Regelungen zeigen ein gemischtes Bild. Zwar können gespeicherte Verkehrsdaten in Einzelfällen hilfreich sein. Der Preis dafür ist jedoch die flächendeckende Überwachung der gesamten Bevölkerung.
Viertens: die Sicherheit der gespeicherten Daten. Je mehr Daten auf Vorrat gespeichert werden, desto größer wird der Datenberg. Und desto attraktiver wird er für Hacker, ausländische Nachrichtendienste und Datenhändler. Digitalcourage verweist auf die zahlreichen Datenlecks der vergangenen Jahre, von denen auch große Telekommunikationsunternehmen betroffen waren.
Quick Freeze: die Alternative, die keine sein will
Immer wenn die Vorratsdatenspeicherung auf der politischen Agenda steht, fällt auch das Stichwort „Quick Freeze“. Das Prinzip klingt vernünftig: Anstatt die Daten aller Menschen pauschal zu speichern, werden sie nur dann eingefroren und gesichert, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Stell dir das vor wie einen Gefrierschrank statt eines Dauerlagers: Die Daten existieren im normalen Geschäftsbetrieb, aber sobald ein Richter grünes Licht gibt, werden sie „schockgefrostet“ und für die Ermittlungen gesichert.
Digitalcourage bewertet auch dieses Modell kritisch. Die Organisation weist darauf hin, dass Quick Freeze in der Praxis kein grundrechtsschonendes Alternativmodell ist, sondern die gleichen Probleme aufwirft wie die klassische Vorratsdatenspeicherung. Nur mit einem anderen Etikett. Denn damit Quick Freeze funktioniert, müssen die Daten ja erst einmal da sein. Das bedeutet: Die Anbieter müssen die Verkehrsdaten ohnehin für einen gewissen Zeitraum vorhalten. Genau das ist aber der Kern des Problems: die anlasslose Speicherung.
Zudem ist der Begriff „Quick Freeze“ in der deutschen Debatte stark vorbelastet. Verschiedene Innenminister haben ihn in der Vergangenheit als vermeintlichen Kompromiss ins Spiel gebracht, während Bürgerrechtsorganisationen darin eher eine Mogelpackung sehen. Die Frage ist nicht, ob die Daten eingefroren oder dauerhaft gelagert werden. Die Frage ist, ob sie überhaupt auf Vorrat gespeichert werden dürfen.
Was der EuGH wirklich gesagt hat
Um die deutsche Debatte zu verstehen, muss man einen Blick nach Luxemburg werfen. Der Europäische Gerichtshof hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Und seine Urteile sind deutlich.
In seinem Grundsatzurteil vom September 2022 (Rechtssache C-793/19, SpaceNet/Diginet) hat der EuGH klargestellt, dass die anlasslose, unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten mit der EU-Grundrechtecharta unvereinbar ist. Der Gerichtshof ließ aber eine Hintertür offen: Bei einer „ernsthaften, tatsächlichen und gegenwärtigen oder vorhersehbaren Bedrohung der nationalen Sicherheit“ könne eine befristete, gezielte Speicherung gerechtfertigt sein.
Genau auf diese Hintertür stützen sich nun die Befürworter eines neuen Gesetzes. Sie argumentieren, dass die aktuelle Sicherheitslage — hybride Bedrohungen, Terrorismus, organisierte Kriminalität — eine ernsthafte Bedrohung darstelle. Digitalcourage hält dem entgegen, dass diese Argumentation die Ausnahme zur Regel mache: Wenn jede diffuse Bedrohungslage eine anlasslose Massenspeicherung rechtfertige, sei die vom EuGH gezogene Grenze praktisch wertlos.
Der EuGH hat zudem klargestellt, dass Einschränkungen der Grundrechte verhältnismäßig sein müssen. Eine flächendeckende Speicherung aller Verkehrsdaten aller Bürger ist in einer Demokratie ein außergewöhnlich schwerer Eingriff. Und müsste entsprechend außergewöhnlich gut begründet sein. Die bloße Behauptung, es diene der Sicherheit, reicht dafür nicht aus.

Was bedeutet das für dich ganz konkret?
Es ist leicht, bei einem Thema wie der Vorratsdatenspeicherung abzuschalten. Abstrakte juristische Begriffe, ferne Institutionen in Brüssel und Luxemburg, ein Gesetzentwurf irgendwo in Berlin. Aber die Auswirkungen wären sehr konkret. Für dich, für deine Familie, für deinen Alltag.
Wenn die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt, speichert dein Mobilfunkanbieter für mehrere Monate, wann du wen angerufen hast und in welcher Funkzelle du dich dabei befandst. Dein Internetprovider speichert, welche IP-Adresse du genutzt hast. Aus diesen Daten lässt sich rekonstruieren, wo du dich aufgehalten hast, mit wem du Kontakt hattest und welche digitalen Dienste du genutzt hast.
Das klingt nicht nach einem Problem, wenn du nichts zu verbergen hast? Genau an diesem Punkt setzt die Debatte an. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Volkszählungsurteil von 1983 sinngemäß klargestellt: Wer aus Sorge vor Überwachung die Wahrnehmung seiner Grundrechte nicht unbefangen ausüben kann, wird auf Dauer auch nicht mehr in der Lage sein, sie im Sinne der Verfassung wahrzunehmen. Anders gesagt: Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation ist kein Luxus für Kriminelle. Es ist eine Grundbedingung einer freien Gesellschaft.
Das kannst du dir vorstellen wie eine Glasscheibe zwischen dir und deinem Gesprächspartner. Du siehst ihn noch, du hörst ihn noch. Aber du weißt, dass jemand von außen zuschauen könnte. Und dieses Wissen verändert, was du sagst. Nicht sofort, nicht dramatisch. Aber mit der Zeit.
Digitalcourage weist in seiner Stellungnahme auch auf die praktischen Risiken hin: Die gespeicherten Daten sind ein attraktives Ziel für Cyberangriffe. Jede zentrale Sammlung von Kommunikationsdaten erhöht die Angriffsfläche. Datenlecks bei großen Telekommunikationsanbietern gab es in der Vergangenheit immer wieder. Und mit jedem Leck steigt das Risiko, dass persönliche Kommunikationsprofile in falsche Hände geraten.
Wie geht es weiter mit dem Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf befindet sich nach der Stellungnahmephase nun im weiteren parlamentarischen Verfahren. Verbände, Sachverständige und betroffene Branchenvertreter haben ihre Einschätzungen abgegeben. Der nächste Schritt ist die Beratung im zuständigen Ausschuss, gefolgt von den Lesungen im Bundestag.
Erfahrungsgemäß wird das Verfahren nicht schnell gehen. Die Vorratsdatenspeicherung ist innenpolitisch hoch umstritten, und die bisherigen gerichtlichen Niederlagen lasten auf dem Gesetzgebungsprozess. Die Befürworter im Innenministerium müssen einen Entwurf vorlegen, der den Vorgaben des EuGH standhält. Was nach Ansicht vieler Juristen kaum möglich ist, ohne das Konzept der anlasslosen Speicherung grundlegend zu überarbeiten.
Digitalcourage hat angekündigt, den Prozess weiter eng zu begleiten. Sollte das Gesetz in einer Form verabschiedet werden, die nach Einschätzung der Organisation grundrechtswidrig ist, wird der Verein Verfassungsbeschwerde prüfen. So wie er es in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich getan hat.
Die eigentliche Frage ist aber eine andere: Wie viel Überwachung ist eine Demokratie bereit zu akzeptieren? Und wer entscheidet das? Die Politik, die Gerichte oder am Ende die Menschen selbst?
Entscheidungshilfe: Wann ist das sinnvoll?
Eher sinnvoll, wenn du stellungnahme zur geplanten vorratsdatenspeicherung nicht nur als Nachricht lesen willst, sondern eine praktische Einordnung brauchst: Was ändert sich, wen betrifft es und welche nächsten Schritte sind realistisch?
Eher abwarten, wenn die Quellenlage noch dünn ist, wichtige technische Details fehlen oder der Nutzen nur aus Hersteller- oder Projektversprechen besteht. Dann ist Beobachten besser als vorschnelles Umstellen.
Worauf du achten solltest: konkrete Verfügbarkeit, nachvollziehbare Kosten, offene Einschränkungen, Sicherheits- oder Datenschutzfolgen und belastbare Quellen statt bloßer Ankündigungen.
FAQ
Was genau soll gespeichert werden?
Nach den bisher bekannten Entwürfen geht es um Verkehrsdaten: Wer hat wann mit wem telefoniert? Welche IP-Adresse wurde einem Anschluss zu welchem Zeitpunkt zugewiesen? Wo befand sich ein Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Nutzung (Funkzellendaten)? Die Inhalte der Kommunikation — also das gesprochene Wort, der Text einer E-Mail — sind nicht Gegenstand der Speicherpflicht. Allerdings können aus Metadaten, wie beschrieben, weitreichende Rückschlüsse auf persönliche Lebensumstände gezogen werden.
Ist die Vorratsdatenspeicherung nicht längst vom Tisch?
Nein. Obwohl mehrere Anläufe gescheitert sind, wird das Thema immer wieder neu auf die politische Agenda gesetzt. Der aktuelle Gesetzentwurf ist ein weiterer Versuch, eine Speicherpflicht zu etablieren. Diesmal mit Verweis auf die vom EuGH genannte Ausnahmeklausel für nationale Sicherheitsbedrohungen.
Betrifft das auch Messenger wie WhatsApp oder Signal?
Das ist eine der offenen Fragen. Die aktuellen Entwürfe zielen primär auf klassische Telekommunikationsanbieter ab. Messenger-Dienste, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen und im Ausland ansässig sind, fallen rechtlich in eine andere Kategorie. Allerdings gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen, auch Anbieter von „nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten“ stärker in die Pflicht zu nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorratsdatenspeicherung und Vorratsdatenspeicherung?
Das ist eine berechtigte Frage, denn die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. Gemeint ist in der deutschen Debatte fast immer die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten durch Telekommunikationsanbieter. Es geht nicht um die Speicherung von Inhalten und nicht um gezielte Überwachungsmaßnahmen in konkreten Verdachtsfällen.
Kann ich mich gegen die Speicherung wehren?
Als einzelner Bürger hast du kaum Möglichkeiten, dich der Speicherung zu entziehen, solange du öffentliche Telekommunikationsdienste nutzt. Was du tun kannst: dich informieren, Organisationen wie Digitalcourage unterstützen, an Verfassungsbeschwerden beteiligen und bei der politischen Willensbildung mitwirken.
Ist die Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig gegen Terrorismus?
Das ist das Hauptargument der Befürworter. Die tatsächliche Wirksamkeit ist jedoch umstritten. Eine Auswertung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht aus dem Jahr 2011 — die nach wie vor relevant ist, weil sich an der Datenlage wenig geändert hat — konnte keinen signifikanten Rückgang der Kriminalitätsrate durch Vorratsdatenspeicherung feststellen. Der EuGH hat zudem entschieden, dass selbst das Ziel der Terrorbekämpfung keine unterschiedslose Massenspeicherung rechtfertigt.
Was passiert mit den gespeicherten Daten bei einem Hackerangriff?
Das ist eines der praktischen Risiken. Telekommunikationsunternehmen sind attraktive Ziele für Cyberangriffe. Gespeicherte Kommunikationsprofile könnten bei einem erfolgreichen Angriff in falsche Hände geraten. Digitalcourage argumentiert, dass jede zentrale Datensammlung dieses Ausmaßes die Angriffsfläche für Datenschutzverletzungen massiv vergrößert.
Welche Alternativen gibt es zur Vorratsdatenspeicherung?
Die wichtigste Alternative ist die gezielte Datensicherung im konkreten Verdachtsfall. Das sogenannte Einfrieren von Daten durch richterliche Anordnung (Quick Freeze im engeren Sinne). Auch eine verbesserte polizeiliche Ermittlungsarbeit ohne Massendatenauswertung wird von Datenschützern ins Feld geführt. Digitalcourage betont in seiner Stellungnahme, dass der Rechtsstaat Wege finden muss, Straftaten zu verfolgen, ohne die Grundrechte der gesamten Bevölkerung einzuschränken.
Warum kommt das Thema immer wieder?
Weil es ein grundlegender Konflikt ist: Sicherheit versus Freiheit. Beide Güter sind verfassungsrechtlich geschützt, und beide haben ihre institutionellen Fürsprecher. Innenministerien auf der einen, Datenschutzbeauftragte und Gerichte auf der anderen Seite. Solange dieser Konflikt nicht demokratisch befriedet wird, bleibt die Vorratsdatenspeicherung ein politischer Zombie.
Hat die Vorratsdatenspeicherung in anderen EU-Ländern Bestand?
Die Lage ist uneinheitlich. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben ähnliche Regelungen erlassen und wurden dafür vom EuGH gerügt. Einige Länder wie Belgien oder Frankreich halten trotz EuGH-Rechtsprechung an der anlasslosen Speicherung fest, modifizieren aber die Modalitäten. Andere, wie die Niederlande, haben die Vorratsdatenspeicherung nach dem EuGH-Urteil aufgegeben. Eine europaweit einheitliche Linie gibt es nicht. Was die deutsche Debatte zusätzlich verkompliziert.
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Fazit
Die Stellungnahme von Digitalcourage zur geplanten Vorratsdatenspeicherung ist mehr als eine juristische Eingabe unter vielen. Sie ist Teil einer langjährigen Auseinandersetzung um die Frage, wie viel Überwachung eine demokratische Gesellschaft verträgt. Und wer das letzte Wort darüber hat.
Die Argumente sind nicht neu, aber sie sind aktueller denn je. Der neue Gesetzentwurf versucht, durch die vom EuGH gelassene Hintertür zu schlüpfen: die Berufung auf eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit. Ob diese Argumentation vor den Gerichten Bestand hat, wird sich zeigen. Die Erfahrung der vergangenen zwanzig Jahre spricht nicht dafür.
Was bleibt, ist das Unbehagen, das viele Menschen angesichts der flächendeckenden Datenspeicherung empfinden. Es ist kein Unbehagen, das sich in Paragrafen fassen lässt. Es ist das Gefühl, dass mit der Vorratsdatenspeicherung eine Grenze überschritten wird. Die Grenze zwischen einem Staat, der seine Bürger schützt, und einem Staat, der ihnen misstraut.
Ob der neue Entwurf Gesetz wird, entscheiden am Ende nicht nur Parlament und Gerichte. Sondern auch der öffentliche Druck. Also du. Organisationen wie Digitalcourage leben von der Unterstützung derer, die nicht tatenlos zusehen wollen, wie der Zombie der Vorratsdatenspeicherung wieder aus dem Boden kriecht.
Der nächste Schritt liegt bei dir.
Quellen
- Digitalcourage – Stellungnahme zur geplanten Vorratsdatenspeicherung (Januar 2026)
- EuGH, Urteil vom 20. September 2022, Rs. C-793/19 (SpaceNet/Diginet)
- Bundesverfassungsgericht, Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (2010), 1 BvR 256/08
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